Mit unserem Know-how stehen wir Ihnen in allen Fragen des internationalen Steuerrechts kompetent zur Seite – sei es für Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland oder auch für Investitionen in Deutschland durch ausländische Unternehmen.
Die Globalisierung der Wirtschaft hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Tätigkeitsorte international tätiger Unternehmen. Durch das Agieren in unterschiedlichen Jurisdiktionen wird die Gestaltung von Auslandsengagements immer komplexer und chancen-, aber auch risikoreicher.
Grenzüberschreitende Beziehungen bedeuten für Unternehmen den Zugriff von mindestens zwei oder sogar noch mehr Fisci. Doppel- und Mehrfachbesteuerung können die Folge sein. Die möglichen Gründe sind zahlreich: Unabgestimmte Rechtsnormen, Qualifikationskonflikte, unbekannte Regeln und Fristen stellen z.B. erhebliche Risiken dar, die es erfolgreich zu managen gilt.
Um solche Situationen möglichst effektiv zu vermeiden, arbeiten wir mit Ihnen zusammen und beraten Sie ausführlich zu allen Themen im Bereich des grenzüberschreitenden Steuerrechts.
Insbesondere für mittelständische Unternehmen ist der Gang ins Ausland mit Fragestellungen verbunden, die auch über das internationale Steuerrecht hinausgehen. Als multidisziplinäre Praxis sind wir in der Lage, Sie in folgenden Bereichen zu unterstützen: